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31. BImSchV  
Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Energie- & Umweltrecht

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2001, 2187 - 2188
Bezeichnung der AnlageSchwellenwert für den Lösemittelverbrauch (t/a)Nummer der zugeordneten Tätigkeit im Anhang II
1.Reproduktion von Text oder von Bildern  
1.1Anlagen mit dem Heatset-Rollenoffset-Druckverfahren151.1
1.2Anlagen mit dem Illustrationstiefdruckverfahren251.2
1.3Anlagen für sonstige Drucktätigkeiten151.3
2.Reinigung der Oberflächen von Materialien oder Produkten  
2.1Anlagen zur Oberflächenreinigung1.2.
3.Textilreinigung  
3.1Anlagen zur Textilreinigung (Chemischreinigungsanlagen)03.
4.Serienbeschichtung von Kraftfahrzeugen, Fahrerhäusern, Nutzfahrzeugen, Bussen oder Schienenfahrzeugen  
4.1Anlagen zur Serienbeschichtung von Kraftfahrzeugen04.1
4.2Anlagen zur Serienbeschichtung von Fahrerhäusern04.2
4.3Anlagen zum Beschichten von Nutzfahrzeugen04.3
4.4Anlagen zum Beschichten von Bussen04.4
4.5Anlagen zum Beschichten von Schienenfahrzeugen54.5
5Fahrzeugreparaturlackierung  
5.1Anlagen zur Reparaturlackierung von Fahrzeugen05
6.Beschichten von Bandblech  
6.1Anlagen zum Beschichten von Bandblech106.
7.Beschichten von Wickeldraht  
7.1Anlagen zum Beschichten von Wickeldraht mit phenol-, kresol- oder xylenolhaltigen Beschichtungsstoffen07.
7.2Anlagen zum Beschichten von Wickeldraht mit sonstigen Beschichtungsstoffen57.
8.Beschichten von sonstigen Metalloder Kunststoffoberflächen  
8.1Anlagen zum Beschichten von sonstigen Metall- oder Kunststoffoberflächen58.
9.Beschichten von Holz oder Holzwerkstoffen  
9.1Anlagen zum Beschichten von Holz oder Holzwerkstoffen mit einem jährlichen Lösemittelverbrauch bis zu 15 Tonnen59.
9.2Anlagen zum Beschichten von Holz oder Holzwerkstoffen mit einem jährlichen Lösemittelverbrauch von mehr als 15 Tonnen159.
10Beschichten von Textil-, Gewebe-, Folien- oder Papieroberflächen  
10.1Anlagen zum Beschichten oder Bedrucken von Textilien und Geweben510.1
10.2Anlagen zum Beschichten von Folienoder Papieroberflächen510.2
11.Beschichten von Leder  
11.1Anlagen zum Beschichten von Leder1011.
12.HolzImprägnierung  
12.1Anlagen zum Imprägnieren von Holz unter Verwendung von lösemittelhaltigen Holzschutzmitteln1012.
12.2Anlagen zum Imprägnieren von Holz unter Verwendung von Teerölen (Kreosote)012.
13.Laminierung von Holz oder Kunststoffen  
13.1Anlagen zur Laminierung von Holz oder Kunststoffen513.
14.Klebebeschichtung  
14.1Anlagen zur Klebebeschichtung514.
15Herstellung von Schuhen  
15.1Anlagen zur Herstellung von Schuhen515
16.Herstellung von Anstrich- oder Beschichtungsstoffen sowie Herstellung von Bautenschutz- oder Holzschutzmitteln, Klebstoffen oder Druckfarben  
16.1Anlagen zur Herstellung von Anstrichoder Beschichtungsstoffen10016.
16.2Anlagen zur Herstellung von Bautenschutz- oder Holzschutzmitteln10016.
16.3Anlagen zur Herstellung von Klebstoffen10016.
16.4Anlagen zur Herstellung von Druckfarben10016.
17.Umwandlung von Kautschuk  
17.1Anlagen zur Umwandlung von Kautschuk1017.
18.Extraktion von Pflanzenöl oder tierischem Fett sowie Raffination von Pflanzenöl  
18.1Anlagen zur Extraktion von Pflanzenöl oder tierischem Fett sowie Raffination von Pflanzenöl1018.
19.Herstellung von Arzneimitteln  
19.1Anlagen zur Herstellung von Arzneimitteln5019.
Quelle: BMJ
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